FAQ


1. Wohnberechtigungsschein

2. Mietkaution

3. Haustiere


1. Wohnberechtigungsschein

Viele unserer Wohnungen erfordern die Erbringung eines Wohnberechtigungsscheines.
Generell benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind.

Alle weiteren Informationen finden sie auf der Website des Bürgerbüros Flensburg.

2. Mietkaution

In der Regel beträgt die Mietkaution max. drei Monatsmieten ohne Betriebskosten. Diese wird von uns bei einem Kreditinstitut als Sparanlage zum üblichen Zinssatz angelegt.

3. Haustiere

Die Haltung von Kleintieren (wie z.B. Wellensichtichen, Zierfischen etc.) ist zulässig, soweit es nicht zu Unzuträglichkeiten kommt.
Andere Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gehalten oder vorübergehend aufgenommen werden.